FAQ - häufig gestellte Fragen.

FAQ.

Alles rund um Rauchmelder.

  • Ab wann werden Rauchmelder Pflicht?

    Die Rauchmelderpflicht in Bayern wurde am 1. Januar 2013 eingeführt. Diese Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern gilt ab diesem Zeitpunkt zunächst ausschließlich für Neubauten und Umbauten. Für Bestandsbauten sind noch nicht zwingend Rauchmelder vorgeschrieben, da hier eine Übergangsfrist eingeräumt wurde. Für bereits bestehende Wohnungen wurde eine Nachrüstpflicht festgelegt, die am 31.12.2017 endet. Ab Januar 2018 tritt die Rauchmelderpflicht in Bayern somit vollumfänglich in Kraft, und es müssen demnach alle Wohnungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit Rauchmeldern ausgerüstet sein.

  • Für wen sind Rauchmelder Pflicht?

    Die Rauchmelderpflicht ist in der DIN 14676 geregelt und gilt für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Diese gilt somit auch für folgende Räumlichkeiten: Freizeitunterkünfte und Ferienwohnungen, Beherbergungsbetriebe mit max. 11 Gastbetten, Containerräume, Hütten und Gartenlauben, Flure und Gänge mit gesonderter Brandlast (z.B. Elektrogeräten), ausgenommen sind Bereiche mit bauaufsichtlich geforderter Brandmeldeanlage. Als Flur zählen auch Treppenräume eines Einfamilienhauses und Durchgangszimmer.

  • Wer bekommt die 10 Jahre Garantie?

    Die 10 Jahre Garantie erhalten Sie für Ihre Rauchmelder, wenn die Installation der Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung, Wohnhaus oder Objekt durch ausgebildetes Fachpersonal erfolgt sowie auch die regelmäßige Wartung durch Brandschutzexperten erfolgt. Wir von AGRiSU dokumentieren die Wartung unserer Rauchmelder in einem Serviceheft. Für Ihre Garantie und Sicherheit.

  • Wer ist verantwortlich für Einbau und Wartung?

    Für die Montage entsprechender Rauchmelder ist im Rahmen von Neubauten der Bauherr verantwortlich. Bei bereits bestehenden Wohnungen liegt hingegen die Verantwortung für den Einbau beim Eigentümer des Objektes. Zudem ist der Eigentümer auch für den Austausch defekter Geräte verantwortlich. Die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft ist hingegen Aufgabe des Besitzers, eine Übernahme dieser Verpflichtung durch den Eigentümer kann jedoch vereinbart werden.

  • Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?

    Laut Gesetz besteht Rauchmelderpflicht in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtweg dienen. Dort muss mindestens ein Rauchmelder angebracht werden und zwar in waagrechter Position an der Decke. Experten empfehlen, den Rauchmelder in der Raummitte mit einem Mindestabstand von einem halben Meter zur Wand zu montieren. An Dachschrägen sollte der Rauchmelder etwa 50 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes installiert werden.

  • Wer trägt die Kosten für Rauchmelder?

    Die Anschaffungskosten für Rauchmelder darf ein Vermieter nicht auf seine Mieter umlegen. Aufwendungen der Erstanschaffungen sind regelmäßig keine Betriebskosten. Die Kosten für den Kauf und die Installation der Rauchmelder stellen allerdings eine Modernisierungsmaßnahme dar. Der Vermieter kann daher die jährliche Nettokaltmiete um 11% der Anschaffungskosten erhöhen, § 559 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Da die Anschaffungskosten der Rauchmelder verhältnismässig gering ausfallen dürften jedoch die meisten Vermieter auf eine Mieterhöhung nach dieser Modernisierungsmaßnahme verzichten.

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Alle Fakten auf einen Blick.


2017

Rauchmelderpflicht tritt in Kraft.

90%

Brandopfer durch giftigen Brandrauch.

400

Brandtote pro Jahr in Deutschland.

70%

Der Brände ereignen sich in der Nacht.


Rauchmelder sorgen nicht nur für Sicherheit sondern auch für ruhige und entspannte Nächte. Brände verursachen Jahr für Jahr enorme Kosten durch Sachschäden, ganz abgesehen von den Personenschäden. Diese können auf relativ einfache und kostengünstige Art und Weise minimiert oder vielleicht sogar vermieden werden.

In Deutschland sterben jedes Jahr rund 400 Menschen bei Bränden. Der Tod durch Flammen hat an dieser Zahl allerdings nur einen geringen Anteil. Rund 90 Prozent der Brandopfer fallen dem hochgiftigen Brandrauch zum Opfer, der bei Wohnungsbränden entsteht. Besonders gefährlich: rund 70 Prozent der Brände ereignen sich nachts. Dabei könnten mit Rauchwarnmeldern viele Gefahren verhindert werden.

Die Lösung: Rauchmelder für Wohnungen und Wohnhäuser als vorbeugender Brandschutz und Gefahrenabwehr. Diese werden ab 31.12.2017 auch in Bayern Pflicht. Jeder Neubau muss dann mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Auch Bestandsbauten müssen innerhalb einer bestimmten Frist mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Gerne beraten wir Sie persönlich. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail an: info@agrisu.de.

Rauchmelder AGRiSU

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